| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Geltung 1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen und zukünftigen Geschäftsabschlüssen des Unternehmens C S H. Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 1.2. Verkehrsklauseln des Auftraggebers und sonstige Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen erlangen ausschließlich durch schriftliche Fixierung im gegenseitigen Vertrag Gültigkeit. 1.3. Soweit die Speicherung und Weitergabe von Daten zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehung notwendig ist, kann dieser nicht widersprochen werden. 2. Angebot und Abschluss 2.1. Die Auftragserteilung soll schriftlich erfolgen. Bei mündlicher Erteilung trägt der Käufer das Risiko der Fehlübermittlung. Es obliegt dem Käufer die schriftliche Auftragsbestätigung noch einmal zu überprüfen. Wird dieser nicht unverzüglich widersprochen gilt die Leistung von C S H als im bestätigten Umfang akzeptiert. 2.2. Angebote sind stets freibleibend; Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen beziehen sich soweit nicht anders vereinbart auf den jeweiligen Tageskurs. 2.3. Soweit Angestellte mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung von C S H. 2.4. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts - und Maßangaben sind, soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, nur annähernd maßgebend. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell -, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen C S H hergeleitet werden können. Solche Angaben gelten nur dann als zugesicherte Eigenschaft, wenn sie in gesonderter Form ausdrücklich schriftlich zugesichert werden. 2.5. Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung kann der Käufer nur mit der Zustimmung von C S H übertragen. 3. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung 3.1. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit C S H eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. 3.2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Ausstellung der Bestätigung und gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist unser Lager verlassen oder bei Abholung die Aussonderung stattgefunden hat. 3.3. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und gelten als selbständige Leistung. 3.4. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt Höherer Gewalt und allem Unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die C S H nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Nichterteilung von Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Vertragsgegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten von C S H oder deren Unterlieferanten eintreten.Beginn und Ende derartiger Hindernisse hat C S H dem Käufer unverzüglich mitzuteilen.Der Käufer kann von C S H die Erklärung verlangen, ob C S H zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern will. Erklärt sich C S H nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten. 3.5. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist. 3.6. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der vertraglich vereinbarten Leistung hat C S H nur zu vertreten, wenn und soweit ihn seitens seiner Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten ein Verschuldensvorwurf trifft. Im übrigen haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Hat er danach Schadensersatz zu leisten, so schränkt sich bei grober Fahrlässigkeit von C S H ein dem Käufer zustehender Schadensersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, höchstens aber 10% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß benutzt werden kann. Für durch Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit) Lieferungen hat C S H keinesfalls einzustehen. 3.7. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem C S H gesetzten Nachfrist bleibt unberührt. 4. Versand (Gefahrenübergang) und Abnahme 4.1. Der Versand kann auf Wunsch des Kunden erfolgen. 4.2. Versandweg und - mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl von C S H überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert. 4.3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. 4.4. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des zu liefernden Gegenstands länger als 14 Tage ab Zugang der Mitteilung der Versandbereitschaft und/oder nach Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist C S H nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu fordern. 4.5. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig innerhalb der in 4.4. genannten Zeitraums zur Zahlung nicht imstande ist. 4.6. Der Schadensersatz berechnet sich als 25% des Nettowertes zuzüglich eventuell angefallenen Versand-, Neuverpackungs- und Lagerkosten ab Setzung der Nachfrist. 4.7. Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, - auch bei Teillieferungen - auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn die Auslieferung durch Transportfahrzeuge und/oder Angestellte von C S H erfolgt. 5. Preise und Zahlung 5.1. Die Preise verstehen sich stets ab Unternehmenssitz C S H zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, Versandkosten und eventuell anfallender zusätzlich vom Käufer geforderte Sonderverpackungen. Die Versandkosten bestehen bei einem Nettobestellwert unter 100,- EUR aus 6,- EUR, unter 50,00 Euro wird zusätzlich ein Mindermengenzuschlag von 8,- EUR berechnet. 5.2. Soweit nicht anders vereinbart sind Rechnungen ohne Abzug bei Lieferung bzw. Bereitstellungsanzeige bar, per Bankeinzug, Vorkasse, Überweisung oder Nachnahme fällig. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn das Unternehmen C S H über den Betrag verfügen kann. 5.3. C S H ist - ausgehend vom Ablauf des vereinbarten Zahlungszieles an - bei Verzug der Zahlung außerdem berechtigt Mahngebühren zu erheben und die Forderung in banküblicher Höhe - mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank - zu verzinsen. Der Nachweis eines höheren Zinsschadens bleibt C S H vorbehalten. 5.4. Besondere Zahlungsfristen und Skonti bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 5.5. Eventuell vereinbarte Zahlungsfristen oder Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet. 5.6. Sind mehrere Forderungen fällig, werden alle sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen bezüglich einer oder mehrerer Zahlungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen. Im letzteren Fall ist C S H berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. 5.7. C S H ist berechtigt Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen.Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, kann die Zahlung zunächst auf die Kosten, die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet werden. 5.8. Die Aufrechnung mit etwaigen von C S H bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Wenn Mängel geltend gemacht werden, darf der Käufer die Zahlung in dem Umfang zurückhalten, der in einem der Verkehrsanschauung entsprechenden Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht. 5.9. Die in unserem Shop genannten Preise gelten vorbehaltlich inzwischen erfolgter Preisänderungen durch den Lieferanten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine detaillierte Aufstellung erhalten Sie jeweils am Ende des Bestellvorganges. Über den C S H Shop liefern wir ausschließlich an gewerbliche Endabnehmer. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1. C S H behält sich das Eigentum an der Ware bis zur völligen Begleichung der Forderung - aus diesem, sämtlichen bestehenden und gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen - vor. 6.2. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug ist C S H berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. die Räumlichkeiten des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. 6.3. Der Eigentumsvorbehalt berechtigt den Käufer zum Besitz, Gebrauch und Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr des Liefergegenstandes solange er seinen Zahlungsverpflichtungen und diesen Geschäftsbedingungen nachkommt. 6.4. Der Käufer hat C S H über eventuelle Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sofort schriftlich zu unterrichten und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.Der Käufer verpflichtet sich bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Bedingungen welche die Rechte von C S H einschränken abzuwenden (Pfändung, allg. Beschädigung).Eventuell entstehende Kosten und Aufwendungen die aus einer solchen Bedingung erwachsen trägt der Käufer in vollem Umfang. 6.5. Eventuell entstehende Forderungen aus einer berechtigten Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gelten im Falle eines Zahlungsverzuges als an C S H abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. 7. Mängelrüge und Gewährleistung Für Mängel haftet das Unternehmen C S H nur wie folgt: 7.1. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und eventuelle zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind auf dem Lieferschein zu vermerken, sonstige Mängel innerhalb von 10 Tagen durch schriftliche Anzeige an C S H zu rügen. 7.2. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl von C S H schnellstmöglich Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. 7.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Unternehmen C S H die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen, andernfalls entfällt die Gewährleistung. 7.4. Wenn C S H eine ihr gestellte, angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist, fehlschlägt oder von C S H verweigert wird, steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. 7.5. Ein Fehler, welcher durch eine seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Behandlung, Nutzung, Änderung oder Reparatur der Kaufsache entsteht unterliegt nicht der Gewährleistung. 7.6. Die Gewährleistungsfrist für Verbrauchsgüter beträgt 3, für technische Geräte 6 Monate. Für erfolgte Nachbesserungen beträgt diese 3 Monate, mindestens jedoch bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand oder solange und soweit C S H selbst entsprechende längere Gewährleistungsfristen gegen seinen Vorlieferanten zustehen. Während der Nachbesserung ist der Ablauf der Gewährleistungsfrist gehemmt. 7.7. Wird von dem Hersteller über die in 7.6. genannten Fristen Garantie geleistet, so ist diese für den Umfang der Gewährleistung maßgebend und C S H tritt insoweit diese Herstellergarantien an den Käufer ab. 7.8. C S H haftet in keinem Fall für Schäden die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, es sei denn sie beruhten auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für den Verlust, Veränderung oder Zerstörung von Datensätzen des Käufers. 8. Allgemeine Haftungsbegrenzung 8.1. Die Haftung von C S H richtet sich ausschließlich nach den in diesen Geschäftsbedingungen getroffenen Vereinbarungen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit durch C S H oder einen ihrer Erfüllungsgehilfen; diese Haftungsbegrenzung gilt für den Käufer entsprechend. Diese Ansprüche verjähren 1/2 Jahr nach Empfang der Ware durch den Käufer. 8.2. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. 9. Retouren 9.1. Retouren bedürfen des Einverständnisses von C S H. Eine Gutschrift für zurückgegebene Ware erfolgt nur nach dem Zeitwert und unter Abzug eventueller Kosten für Neuaufmachung sowie einer Bearbeitungsgebühr von 20 % des Zeitwertes. 9.2. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten des Käufers und für das Unternehmen C S H „frei Haus“. 9.3. Die Ausführungen zu 9.1. und 9.2. gelten nicht, soweit es sich um eine berechtigte Reklamation handelt. 10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht 10.1.Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschl. Scheckklagen) sowie sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, der Geschäftssitz von C S H. 10.2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Haager und des Wiener Kaufrechts inklusive deren Nachfolgeabkommen. 11. Patent- und Urheberrechte 11.1. Das Unternehmen C S H behält sich an allen dem Käufer zugehenden und nicht anderweitig geschützten Unterlagen einschließlich dieser AGB`s das Urheberrecht vor. 11.2. Die Anfertigung von Kopien und/oder Weiterleitung an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung. 12. Teilnichtigkeit 12.1. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, hat dies auf die rechtliche Geltung der verbliebenen Bestimmungen keinen Einfluss. 12.2. Die verbleibenden Bestimmungen sind in diesem Falle so auszulegen bzw. zu Ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. |